Bitcoin & Steuern in der Schweiz: Was du wissen musst

Kategorie: Grundlagen Lesezeit: 4 Min.

Die Schweiz ist eines der kryptofreundlichsten Länder der Welt ("Crypto Valley"). Doch viele Einsteiger sind unsicher: Muss ich Steuern zahlen, wenn mein Bitcoin im Wert steigt? Muss ich jeden Kaffee, den ich mit Lightning bezahle, deklarieren?

Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater. Dieser Artikel basiert auf den allgemeinen Regeln der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für Privatanleger im Kanton Zürich (und meist auch anderen Kantonen). Für verbindliche Auskünfte kontaktiere bitte einen Treuhänder.

1. Die gute Nachricht: Steuerfreier Kapitalgewinn

Für Privatanleger in der Schweiz gilt grundsätzlich: Kapitalgewinne auf Privatvermögen sind steuerfrei.

Das heisst: Wenn du Bitcoin für 30'000 CHF kaufst und sie später für 60'000 CHF verkaufst, ist der Gewinn von 30'000 CHF steuerfrei. Das ist ein gewaltiger Vorteil gegenüber Ländern wie Deutschland oder den USA.

2. Die Pflicht: Vermögenssteuer

Auch wenn der Gewinn steuerfrei ist, musst du deine Bitcoin im Wertschriftenverzeichnis deiner Steuererklärung angeben. Bitcoin zählen zum steuerbaren Vermögen, genau wie dein Bankkonto oder dein Auto.

Welcher Kurs gilt?
Du musst den Wert deiner Bestände am 31. Dezember des Steuerjahres angeben. Die ESTV veröffentlicht jedes Jahr offizielle Kurse für Bitcoin und andere Kryptowährungen.

3. Vorsicht Falle: Gewerbsmässiger Handel

Die Steuerfreiheit gilt nur für das Privatvermögen. Wenn das Steueramt dich als gewerbsmässigen Händler einstuft, musst du auf deine Gewinne Einkommenssteuer zahlen (und Sozialabgaben!).

Kriterien, die auf Gewerbsmässigkeit hindeuten können (nicht abschliessend):

Als normaler "Hodler" (Kaufen und Halten) oder DCA-Sparer hast du hier meist nichts zu befürchten.

Fazit

Die Schweiz macht es Bitcoinern leicht. Dokumentiere deine Käufe und Verkäufe sauber (z.B. Export aus der Relai App oder BitBox) und gib den Bestand Ende Jahr ehrlich an. Wer ehrlich deklariert, schläft besser.